Textversion
Wofür wir da sind
Wie wir arbeiten
Wie ich Hilfe bek…




Die Sorgeberechtigten des oder der Kinder und Jugendlichen (bis 18 Jahre) oder auch junge Volljährige (bis 21 Jahre) stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt in Königs Wusterhausen oder Lübben. Gemeinsam mit der Familie wird dort beraten, welche Hilfeform die geeignetste ist. Wenn das Jugendamt nach Prüfung Familienhilfe oder Erziehungsbeistand befürwortet, wird der Auftrag an einen Träger der freien Jugendhilfe vergeben, der sozialpädagogische Hilfen anbietet.




Druckbare Version

Impressum