Familien und Erziehungsberatung |
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Wer zu uns kommen kann
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Jeder, der für ein oder mehrere leibliche oder angenommene Kinder (bis 21 Jahre, in Einzelfällen bis 27 Jahre) zu sorgen hat, kann nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) kostenlose Familien- und Erziehungsberatung in Anspruch nehmen. |
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