Sie sind hier: Erziehungsberatung
Zurück zu: Startseite
Weiter zu: Wofür wir da sind Wie wir arbeiten Welche Hilfen
Allgemein: Impressum

Suchen nach:

Familien und Erziehungsberatung

Wer zu uns kommen kann

Jeder, der für ein oder mehrere leibliche oder angenommene Kinder (bis 21 Jahre, in Einzelfällen bis 27 Jahre) zu sorgen hat, kann nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) kostenlose Familien- und Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

Im Zweifelsfall rufen Sie uns am besten einfach an.
Kontakt

Wichtig ist für uns, daß Sie freiwillig kommen.
Wenn Sie es auf Veranlassung dritter tun, so werden wir darauf achten, dass Sie sich so entscheiden können, wie es für Sie und Ihre Familie gut ist.