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Impressum
Jeder, der für ein oder mehrere leibliche oder angenommene Kinder (bis 21 Jahre, in Einzelfällen bis 27 Jahre) zu sorgen hat, kann nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) kostenlose Familien- und Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.
Im Zweifelsfall rufen Sie uns am besten einfach an.
Kontakt
Wichtig ist für uns, daß Sie freiwillig kommen.
Wenn Sie es auf Veranlassung dritter tun, so werden wir darauf achten, dass Sie sich so entscheiden können, wie es für Sie und Ihre Familie gut ist.