Textversion
Langfristiges Ziel
Umgangsanbahnung
Begleiteter Umgang
Beschützter Umgang

Beschützter Umgang

Bei möglicher Kindeswohlgefärdung durch die/den Umgangsberechtige/n z.B. solange ein Verdacht des sexuellen oder seelischen Missbrauchs ungklärt ist oder bei drohendem Kindesentzug.




Druckbare Version

Impressum